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Der Bund fördert über das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Jugendmigrationsdienste durch das Programm 18 des Kinder- und Jugendplans (KJP) mit dem Titel Eingliederung junger Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Jugendmigrationsdienst fördert den individuellen Integrationsprozess junger Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Alter von 12 bis 27 Jahren, vorrangig die nicht mehr vollzeitschulpflichtigen, jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Alter von 16 bis 27 Jahren. Diese Altersgrenzen ergeben sich einerseits aus den Zulassungskriterien für Integrationskurse und andererseits aus den altersbedingten Einschränkungen des Kinder- und Jugendplanes.
Unsere Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig von Nationalität, Religion oder politischer Überzeugung.
Weitere Informationen zu den Jugendmigrationsdiensten finden Sie auf der Website www.jugendmigrationsdienste.de
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